Unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch

Unerlaubte Fragen

In Vorstellungsgesprächen kann es auch immer wieder vorkommen, dass der Arbeitgeber eine sogenannte "unerlaubte" oder "verbotene" Frage stellt. Dies bedeutet einfach nur, dass Sie auf solche Fragen nicht antworten müssen. Juristisch gesehen ist es sogar erlaubt, bei solchen Fragen zu lügen, sollte eine Verweigerung der Antwort ihrer Bewerbung schaden. Der Arbeitgeber weiß entweder nicht, dass diese Frage nicht gestellt werden darf oder er stellt sie mit Absicht um zu sehen wie souverän sie mit einer unerwarteten Frage bzw. mit einer unerwarteten Situation umgehen können.

 Unzulässige Fragen

 Es gibt drei verschiedene Themengebiete in denen der Arbeitgeber eventuell  unzulässige Fragen stellen könnte.



1. Fragen zur Familie

  •  Möchten Sie bald heiraten?
  •  Wie sieht es mit ihrem Kinderwunsch aus?
  •  Sind Sie schwanger?
  •  Können Sie uns etwas über Ihre Herkunft erzählen?

 2. Fragen zur eigenen Person

  • Was haben Sie für eine Religionszugehörigkeit?
  • Welche Partei wählen Sie?
  • Haben sie Schulden?
  • Sind Sie homosexuell?

3. Fragen zur Gesundheit

  • Haben Sie eine chronische Krankheit/ oder Allergie?
  • Gibt es in Ihrer Familie besondere Fälle von Krankheiten?
  • Waren sie in letzter Zeit oft krank?
  • Wie ist Ihr aktueller Gesundheitszustand?

Tip: Obwohl Sie diese Fragen nicht beantworten müssen, zeigt es oft von Stärke wenn Sie die Frage trotzdem beantworten. Überlegen Sie sich zu Hause welche Fragen Sie in eine unangenehme Situation bringen könnten und legen Sie sich eine Antwortmöglichkeit zurecht. Da solche unerlaubten Fragen oft mit Absicht gestellt werden, können Sie so Rückgrat zeigen und den Arbeitgeber mit Sicherheit positiv überraschen.

ACHTUNG: Ausnahmeregelung

Quelle Bild: http://www.hensche.de

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