Darf ich im Lebenslauf lügen?

lebenslauf-luegenEs ist und bleibt eine schwierige Frage: Wie weit dürfen Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung schummeln oder sogar lügen? Im Lebenslauf und im Bewerbungsschreiben lassen sich unwichtige und für Sie unvorteilhafte Details relativ einfach verschweigen - Papier ist geduldig. Aber bedenken Sie - Sie müssen Ihre Schummeleien im Vorstellungsgespräch aufrechterhalten und überzeugend verkaufen. Im direkten Kontakt mit den Personalverantwortlichen fällt es Jobsuchenden erheblich schwerer, kleine Lügenmärchen glaubwürdig zu präsentieren. Personaler sind absolute Profis und erkennen nonverbale Signale, die Ihrem Gegenüber das Gefühl von Unsicherheit vermitteln, sofort.



Kleine, unbedeutende Lügengeschichten können Ihnen in manchen Fällen zum Erfolg verhelfen. Tischen Sie Ihrem Wunschunternehmen jedoch gravierende Unwahrheiten auf, müssen Sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Versprechen Sie Ihrem Arbeitgeber beispielsweise Kompetenzen, die Sie nicht vorweisen können, aufgrund derer Sie aber die Jobposition erhielten, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag anfechten. Dies entspricht einer fristlosen Kündigung.

Überlegen Sie sich also genau, ob es sich lohnt, Ihren Lebenslauf zu schönen. Deckt Ihr Wunschunternehmen Ihre Schummeleien auf, haben Sie Ihre Chancen verspielt. Seriöse Unternehmen setzten auf absolute Ehrlichkeit und verzeihen kleine Schwächen leichter als Lügenmärchen, die von mangelndem Selbstbewusstsein und Charakterschwäche zeugen.

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